Urlaubsrecht – Keine gesonderte Hinweispflicht des Arbeitgebers bei schwerbehinderten Mitarbeitern
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 14. Januar 2021 entschieden, dass den Arbeitgeber keine gesonderte Hinweispflicht treffen würde, schwerbehinderten Mitarbeitern über ihren Zusatzurlaub zu informieren (5 Sa 267/19). Voraussetzung: Solange der Arbeitgeber nicht wisse, dass der Mitarbeiter schwerbehindert sei, unterliege er keiner Hinweispflicht. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Grundsätzlich verlangt der Europäische Gerichtshof, dass der Arbeitgeber [...]



