Betriebsverfassungsrecht – Unwirksamkeit eines Beschlusses
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 28. Juli 2020 entschieden, dass ein Betriebsratsbeschluss formell unwirksam sei, wenn weder der Vorsitzende noch dessen Stellvertreter die Betriebsratssitzung einberuft, auf der der Beschluss getroffen werde (7 Sa 818/18). Dogmatik: Ohne eine formell ordnungsgemäße Einladung könne grundsätzlich kein wirksamer Betriebsratsbeschluss getroffen werden. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Das Betriebsverfassungsgesetz enthält starre [...]




