Krankheit – Reichweite einer amtsärztlichen Untersuchung
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 11. August 2020 entschieden, dass eine amtsärztliche Untersuchung nicht nur aus Gründen der Fürsorgepflicht des Mitarbeiters, sondern auch gegenüber der Belegschaft und Dritten erfolgen könne (5 SaGa 3/20). Restriktiver Anwendungsbereich: Die amtsärztliche Untersuchung dient allerdings nicht dazu, die Berechtigung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu überprüfen oder eine Prognose über künftige [...]


