Betriebsverfassungsrecht – Auskunftsanspruch gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 12. Dezember 2019 entschieden, dass für die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs des Betriebsrats es nicht feststehen müsste, dass allgemeine betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben bzw. Beteiligungsrechte gegeben sein müssen (7 TaBV 46/19). Voraussetzung: Eine gewisse Wahrscheinlichkeit reiche aus! Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Es dürfte sicherlich keine unhaltbare Aussage sein, zu behaupten, dass in [...]




