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Urlaubsrecht – Verjährung

Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 13. Mai 2020 entschieden, dass die Abgeltung von Urlaubsansprüchen verjähren könne (7 Sa 169/19).

Fall:  Urlaubsansprüche des Jahres 2012 wurden mit einer Klageerhebung im Jahr 2018 geltend gemacht.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Urlaubsansprüche wirken nicht ewig – ein Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs belegt dies eindrucksvoll. Insoweit unterliegen auch Urlaubsansprüche der Verjährung!

Von | 2020-09-20T13:24:04+02:00 20. September 2020|Arbeitsrecht|