Vergütung – Bezahlte Teilnahme an einer Familienfeier?
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 14. Mai 2020 entschieden, dass eine familiäre Feier kein „dringender persönlicher Grund“ für einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts sei (2 Sa 382/19). Dogmatik: Es sei keine Ausnahme vom arbeitsrechtlichen Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Sicherlich ist es richtig, dass es unbeschadet spezieller [...]

