Tarifvertragsrecht – Streikbrecher
Grundsatz: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 19. Juni 2020 entschieden, dass bestreikte Unternehmen nicht Leiharbeitnehmer als Streikbrecher einsetzen dürfen (1 BvR 842/17). Begründung: Die Vereinbarkeit des entsprechenden Verbots in § 11 Abs. 5 AÜG sei vereinbar mit der Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 GG. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Der Gesetzgeber hat explizit geregelt, dass der Entleiher Leiharbeitnehmer [...]


