Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats bei Betriebsänderungen im Konzern
Grundsatz: Mit Beschluss vom 16. November 2018 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Konzernbetriebsrat jedenfalls dann zuständig sei, wenn Konzernunternehmen betroffen sind (6 TaBV 1496/18). Praxishinweis: Der (Konzern-)Betriebsrat sollte sich hinsichtlich der Feststellung des Umfangs der geplanten Betriebsänderung nicht nur auf das Wort des Unternehmers verlassen, sondern diese selbst prüfen und feststellen lassen. [...]




