„Rufbereitschaft“ als Arbeitszeit i.S.d. Arbeitszeitrichtlinie
Grundlage: Richtlinie 2003/88/EG Art. 2, 15; § 9 TVöD Grundsatz: Mit Urteil vom 21. Februar 2018 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Artikel 2 der Arbeitszeitrichtlinie so auszulegen ist, dass die Bereitschaftszeit, welche von Arbeitnehmern zu Hause verbracht wird und während welcher er rufbereit innerhalb von acht Minuten zur Verfügung stehen muss, als „Arbeitszeit“ anzusehen ist [...]