Arbeitgeberrecht – Rückholrecht des Arbeitgebers aus HomeOffice
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht München hat mit Urteil vom 26. August 2021 entschieden, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter aus HomeOffice zurückholen dürfe (3 SaGa 13/21). Weisungsrecht: Dem Arbeitgeber begründe sich insoweit ein Weisungsrecht. Im Besonderen habe sich aus der Zeit im HomeOffice kein Anspruch auf Fortsetzung begründe. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Besonders in der aktuellen Zeit einer Pandemie [...]