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Urlaubsrecht – Urlaubsabgeltung nicht in Anspruch genommenen Urlaubs

Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 22. Juni.2021 entschieden, dass es zu einer Urlaubsabgeltung von nicht in Anspruch genommenen Urlaubs kommen könne (2 Sa 287/20).

Urlaubsgewährung: Der Arbeitgeber habe grundsätzlich dem Mitarbeiter so gegenüber eine Erklärung abzugeben, dass dieser versteht, wann er wie Urlaub nehmen kann. Die Erfüllung eines Urlaubsanspruchs setze daher voraus, dass – neben der Zahlung der Urlaubsvergütung – es zu einer Freistellung der Arbeitsleistung komme. Andernfalls erlösche der Urlaubsanspruch nicht.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Sowohl den Arbeitgeber als auch den Mitarbeiter treffen Pflichten im Kontext der Urlaubsgewährung – sodass sich diese Rechtsprechung einreihen lässt in diese Rechtsprechungen und konform gehen mit den gesetzlichen Vorgaben bzw. der Judikatur und Literatur!

Von | 2021-09-03T16:06:01+02:00 3. September 2021|Arbeitsrecht|