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Arbeitszeugnis – Kein Schulzeugnis

Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung der Beurteilung (s)eines Mitarbeiters nicht nachkomme, wenn ein dessen Leistung und Verhalten in einer einem Schulzeugnis ähnelnden Tabellenform nachkomme (9 AZR 262/20).

Dogmatik: Eine tatsächliche Beurteilung lasse sich nur aus einem formulierten Fließtext entnehmen, da so nur individuelle Hervorhebungen und Differenzierungen gegenüber anderen Mitarbeitern möglich sei.   

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Die Mitarbeiter haben – besonders bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – das Recht, beurteilt zu werden. Eine rein tabellarische Beurteilung entspricht diesem Grundsatz nicht, kann nichts Individuelles in die Beurteilung einfließen. Diese Rechtsprechung sollten daher die Mitarbeiter kennen! 

Von | 2021-08-26T14:45:17+02:00 26. August 2021|Arbeitsrecht|