Betriebsverfassungsrecht – Reichweite des Unterrichtungsanspruchs
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 16. April 2021 entschieden, dass die Reichweite des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats beschränkt sie auf die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Unterlagen (9 TaBV 44/20). Rechtswirkung: Der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, weitere Unterlagen von Dritten zu beschaffen. Begrenzung: Das Bundesarbeitsgericht beschränkt dies jedoch dahingehend, dass der Arbeitgeber nicht pauschal die Aussage [...]