Urlaubsrecht – Tariflicher Mehrurlaub
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 09. März 2021 entschieden, dass Tarifvertragsparteien zum einen die Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers hinsichtlich des Hinweises an Mitarbeiter, deren tariflicher Mehrurlaub könne verfallen, ausgeschlossen werden könnte und zum andere, dass der Verfall des Mehrurlaubs auch bei durchgehend krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit eintreten könne (9 AZR 310/20). Umfang der Rechtsprechung: Die Regelungsreichweite der Tarifvertragsparteien [...]



