Betriebsverfassungsrecht – Schulungsanspruch in Präsenz
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 07. Februar 2024 entschieden, dass ein Präsenzseminar auch dann vom Arbeitgeber gezahlt werden muss, wenn es zeitgleich ein Webinar gibt (7 ABR 8/23). Begründung: Der Schulungsanspruch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten einer Präsenzschulung, auch wenn zeitgleich ein Webinar angeboten wird. Praxistipp: Diese Entscheidung [...]