Betriebsrat: Der Hinweis zu „Entwärmen“ stellt seine grobe Pflichtverletzung dar
Grundsatz: Das Arbeitsgericht Nürnberg hat am 12. Dezember 2019 entschieden, dass es keine grobe Pflichtverletzung darstelle, wenn Betriebsratsmitglieder ihre Arbeitskollegen an heißen Tagen zum „entwärmen“ aufrufen (10 BV 76/18). Begründung: Bei hitzebedingtem Überschreiten von Schwellenwerten (Grad Celsius) stünde den Betriebsratsmitgliedern das Recht zu, zum Pausieren aufzurufen. Jedenfalls stelle dies keine grobe Pflichtverletzung gegen das Betriebsverfassungsgesetz bzw. [...]