Massenentlassung – Sammelanzeige
Grundsatz: Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 28. April 2021 entschieden, dass der Arbeitgeber auch durch Sammelanzeigen die Anzeigepflicht einer beabsichtigten Massenentlassung erledigen könne (9 K 67/21). Voraussetzungen: Voraussetzung dafür sei, dass die betriebliche Einheit bereits bei Erstattung der Massenentlassungsanzeige durch Stilllegung untergegangen sei unddie beabsichtigten Kündigungen allein vorsorglich ausgesprochen worden seien. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! [...]
