Entgeltfortzahlungen für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage bei häufigen Kurzerkrankungen kann außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist rechtfertigen
Grundlage:§ 626 BGB; § 3 EFZG; § 74 LPVG NRW; §§ 21, 22, 34 TV-L; § 1 Absatz 2 KSchG Grundsatz:Mit Urteil vom 25. April 2018 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass wenn ein Arbeitgeber bei mehr als einem Drittel der jährlichen Arbeitstage Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall leisten muss, dies einen wichtigen Grund i.S.v. § 34 Absatz 2 [...]