Belehrung über Urlaubsansprüche – nicht bei krankheitsbedingt abwesenden Mitarbeitern?
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 24. Juli 2019 entschieden, dass der Arbeitgeber über offene Urlaubsansprüche dann nicht belehren müsse, wenn ein Beschäftigter aufgrund langfristiger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht im Betrieb sei (5 Sa 676/19). Praxistipp: Diese Rechtsprechung reiht sich in die EuGH- und BAG-Rechtsprechung ein, nach der der Arbeitgeber grundsätzlich die Beschäftigten [...]