Betriebsverfassungsrecht – Digitale Betriebsversammlungen
Grundsatz: Befristet bis zum 07.04.2023 sollen Betriebsversammlungen fortan wieder digital möglich sein. Allein der Bundesrat muss noch darüber entscheiden, der Bundestag hat bereits zugestimmt. Rechtsgrundlage: § 129 BetrVG. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! In – noch immer – Zeiten einer Pandemie und mit den allgemein gewonnenen positiven Erfahrungswerten digitaler Betriebsversammlungen in der Praxis ist es nur folgerichtig und [...]



