Betriebsverfassungsrecht – Weiterbeschäftigung bei Erreichen des Rentenalters
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 22. September 2021 entschieden, dass der Betriebsrat bei einer Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Renteneintrittalters zu beteiligen sei (7 AZR 22/20). Einstellung: Insoweit liege eine Einstellung i.S.v. § 99 Abs. 1 BetrVG vor. Keine Anwendbarkeit des § 41 S. 3 SGB VI: Die Anwendbarkeit begründe sich auch bei einvernehmlicher Einigung zwischen den [...]