Betriebsverfassungsrecht – Bestreiten von Betriebsratsbeschlüssen
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hessen hat mit Beschluss vom 08. Februar 2021 entschieden, dass der Arbeitgeber die wirksame Beschlussfassung des Betriebsrats mit Nichtwissen bestreiten könne (16 TaBV 185/20). Rechtsfolge: Der Betriebsrat habe daraufhin Ladung, Tagesordnung und Beschlussfassung im Einzelnen darzulegen. Darlegungslast: Hierfür kann er eine(n) Fotokopie der Sitzungsniederschrift über die Betriebsratssitzung vorlegen, aus der die Beschlussfassung ersichtlich ist oderSchriftsatz mit einem [...]


