Teilzeit – Geringfügige Beschäftigung
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23. September 2020 entschieden, dass allein aus der Begründung einer geringfügigen Beschäftigung nicht von einer Nettolohnvereinbarung ausgegangen werden könnte (5 AZR 251/19). Auslegung der Willenserklärung: Für das Gericht fehlt es an einer unmissverständlichen Willensauslegung, aus der ersichtlich wird, dass es sich um eine Nettolohnzahlung handeln soll! Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! [...]




