Befristungsrecht: Beachtung saisonaler Besonderheiten
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19. November 2019 entschieden, dass eine Vereinbarung rechtswirksam sein kann, ein eigentlich unbefristetes Arbeitsverhältnis (doch) zu befristen (7 AZR 582/17). Voraussetzung: Es handele sich bei der Tätigkeit um eine saisonal bezogene, weshalb der Mitarbeiter außerhalb der Saison nicht (weiter-)beschäftigt werden könnte. Praxistipp: Dieses Urteil lockert den (eigentlich) bestehenden Schutz, dass ein [...]



