Corona – Arbeitgeber dürfen (mitunter) Corona-Tests anordnen
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 01. Juni 2022 entschieden, dass Arbeitgeber (mitunter) auch Corona-Tests anordnen dürften (5 AZR 28/22). Fürsorgepflicht: Bestünde ein betriebliches coronabedingtes Schutz- und Hygienekonzept, begründe sich für Arbeitgeber (mitunter) die Berechtigung, entsprechende Corona-Tests auch verlangen zu dürfen. Insoweit wird die Entscheidung des LAG München aus dem Oktober 2021 bestätigt. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt [...]