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Urlaubsrecht – Keine finanzielle Abgeltung für Erben für nicht genommenen Zusatzurlaub

Grundsatz: Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 19. Mai 2022 entschieden, dass den Erben kein finanzieller Anspruch auf Abgeltung nicht genommenen Urlaubs des Erblassers zustünde, wenn sich der Anspruch auf den über den gesetzlichen Anspruch hinausgehenden Urlaub richtet (VG 28 K 563.19).

Dogmatik: Der Anspruch auf finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs i.S.d. § 7 Abs. 4 BUrlG sei auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch beschränkt und nicht unbegrenzt auf den gesamten Urlaub übertragbar.  

EU-Recht: Dies sei auch mit dem EU-Recht vereinbar.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Dogmatisch beschränkt sich § 7 Abs. 4 BUrlG auf den gesetzlichen Urlaub, ergibt dies bereits die systematische Auslegung, da der Anspruch im Bundesurlaubsgesetz steht und deswegen auch nur für den gesetzlichen Urlaubsteil gilt. Insoweit wird der Urlaubsanspruch differenziert zwischen dem gesetzlichen Teil und dem zusätzlich gewährten Urlaub. Dass der Anspruch des § 7 Abs. 4 BUrlG hingegen auf die Erben übergeht im Rahmen der Erbmasse, ist längst höchstrichterlich entscheiden worden! Diese Rechtsprechung sollten daher alle Erben kennen, die arbeitsrechtliche Ansprüche geltend machen wollen!

Von | 2022-06-30T09:54:10+02:00 30. Juni 2022|Arbeitsrecht|