Gleichbehandlung – Das Gendersternchen diskriminiert nicht die mehrheitsgeschlechtlichen Menschen
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 22. Juni 2021 entschieden, dass das Gendersternchen bei Stellenausschreibungen nicht diskriminierend sei (3 Sa 37 öD/21). Begründung: Das Gendersternchen diskriminiere mehrgeschlechtliche Menschen nicht. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Niemand soll – aufgrund des Geschlechts – diskriminiert werden. Diesen Grundsatz gilt es zu wahren! Allerdings muss auch eine Form der Anrede [...]