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Vergütung – Keine Entschädigung für Lohnfortzahlung aufgrund Quarantäne

Grundsatz: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 30. Juni 2021 entschieden, dass der Arbeitgeber keine Entschädigung für die Lohnfortzahlung erhalte, die er einem Mitarbeiter für die Zeit seiner Corona-Quarantäne gezahlt habe (9 K 67/21).

Dogmatik: Das Infektionsschutzgesetz gäbe dies nicht her.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Bereits andere Entscheidungen sind entsprechend beschieden worden, begründet dies das Infektionsschutzgesetz nicht. 

Von | 2021-07-08T09:43:48+02:00 8. Juli 2021|Arbeitsrecht|