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Gleichbehandlung – Das Gendersternchen diskriminiert nicht die mehrheitsgeschlechtlichen Menschen

Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 22. Juni 2021 entschieden, dass das Gendersternchen bei Stellenausschreibungen nicht diskriminierend sei (3 Sa 37 öD/21).

Begründung: Das Gendersternchen diskriminiere mehrgeschlechtliche Menschen nicht.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Niemand soll – aufgrund des Geschlechts – diskriminiert werden. Diesen Grundsatz gilt es zu wahren! Allerdings muss auch eine Form der Anrede möglich sein, dafür ist u.a. das * als Schriftzeichen gewählt worden. Dies stellt an sich keine Diskriminierung dar, sodass die Entscheidung überzeugend ist. 

Von | 2021-07-08T09:43:03+02:00 8. Juli 2021|Arbeitsrecht|