Betriebsverfassungsrecht – Kostentragungslast des Arbeitgebers für IT
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hessen hat mit Beschluss vom 14. März 2022 entschieden, dass der Arbeitgeber jedem Betriebsratsmitglied ein Tablet oder Notebook zur Verfügung zu stellen habe, damit sichergestellt sei, dass die Betriebsratsmitglieder auch online eine Betriebsratssitzung abhalten können (16 TaBV 143/21). Kostentragungsgrundsatz: Diese Verpflichtung leite sich vom allgemeinen Kostentragungsgrundsatz (§ 40 Abs. 1 BetrVG) ab, sofern die [...]


