Wir helfen bei Fragen zum Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht, Interessenausgleich und Sozialplan | Telefon: 040 / 67 51 99 60

Leiharbeit – „Equal“-Holiday

Grundsatz: Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2022 entschieden, dass Leiharbeitnehmer nicht schlechter behandelt werden dürfen im Hinblick auf Urlaubsabgeltung als die Stammbelegschaft (C-426/20).

Keine Diskriminierung:  Leiharbeitnehmer dürften nicht schlechter gestellt werden als die Stammbelegschaft. 

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Der Rechtsstatus Leiharbeitnehmer darf nicht dazu führen, dass diese Personen schlechter behandelt werden als die Stammbelegschaft – was im Hinblick auf die Urlaubsabgeltung genauso gilt wie für andere Themen auch! Deswegen ist es nur konsequent, dass die finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Urlaub sowie etwaiges Urlaubsgeld nicht geringer ausfallen darf als für einen Stammarbeitnehmer! Diese Rechtsprechung sollten alle Leiharbeitnehmer kennen! 

Von | 2022-05-13T17:27:20+02:00 13. Mai 2022|Arbeitsrecht|