Betriebsverfassungsrecht – Eingliederung in den Betrieb
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat mit Beschluss vom 19. Mai 2021 entschieden, dass eine Eingliederung – im Rahmen der Einstellung i.S.d. § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG – nicht voraussetze, dass der Arbeitnehmer seine Arbeiten auf dem Betriebsgelände oder innerhalb der Betriebsräume verrichte (2 TaBV 51/20). Prüfungsmaßstab: Relevant sei vielmehr, ob der Arbeitgeber mit Hilfe des [...]



