Ein kirchlicher Arbeitgeber darf für Referentenstelle keine Religionszugehörigkeit fordern
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. Oktober 2018 (Az.: 8 AZR 501/14) entschieden, dass eine konfessionslose Bewerberin eine Entschädigung nach dem AGG verlangen könne, sofern nicht die Religionszugehörigkeit eine wesentliche rechtmäßige gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt!





