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Weiter Ermessensspielraum bei der Zuweisung eines Arbeitsplatzes

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 26. Juni 2018 (Az.: 2 AZR 436/17) entschieden, dass die Zuweisung zu einem anderen Arbeitsplatz, auch wenn die Weisung im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutznormen steht, rechtmäßig sein kann, wenn die Weisung folgender Prüfung standhält:

  1. Die Weisung entspricht billigem Ermessen;
  2. Bloß geringfügiger oder kurzzeitiger Verstoß;
  3. Kein nachhaltiger Schaden.
Von | 2018-10-26T20:31:31+02:00 26. Oktober 2018|Arbeitsrecht|