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Berechnung der Urlaubsvergütung bei Wechsel von Vollzeit- in Teilzeittätigkeit

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19. Juni 2018 (Az.: 9 AZR 3/18) entschieden, dass bei der Berechnung auf das Einkommen im Urlaubszeitraum abzustellen ist, nicht auf das Einkommen im Zeitpunkt der Auszahlung.

Von | 2018-10-26T20:32:10+02:00 26. Oktober 2018|Arbeitsrecht|