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Ein kirchlicher Arbeitgeber darf für Referentenstelle keine Religionszugehörigkeit fordern

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. Oktober 2018 (Az.: 8 AZR 501/14) entschieden, dass eine konfessionslose Bewerberin eine Entschädigung nach dem AGG verlangen könne, sofern nicht die Religionszugehörigkeit eine

  1. wesentliche
  2. rechtmäßige
  3. gerechtfertigte

berufliche Anforderung darstellt!

 

Von | 2018-10-26T20:34:33+02:00 26. Oktober 2018|Arbeitsrecht|