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Reisezeiten bei Auslandsentsendung sind wie Arbeit zu vergüten

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 17. Oktober 2018 (Az.: 5 AZR 553/17) entschieden, dass die Reisezeit (Hin- und Rückreise) bei Auslandsentsendung wie Arbeitszeit zu vergüten seien.

Hinweis: Die konkrete Urteilsbegründung bleibt abzuwarten! Ein weiterer Beitrag nach der Urteilsverkündung wird hier folgen!

Von | 2018-10-26T20:33:36+02:00 26. Oktober 2018|Arbeitsrecht|