Betriebsverfassungsrecht – § 38 BetrVG ist kein Auflösungsgrund für den Betriebsrat
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2020 entschieden, dass der Betriebsrat nicht deswegen aufgelöst werden dürfe, nur weil sich kein Mitglied für eine dauerhafte Freistellung nach § 38 BetrVG finden lasse (4 TaBV 11/20). Keine Bestimmtheit: Der Auflösungsantrag sei allein deswegen nicht begründet, da es nicht klar sei, welches Mitglied überhaupt die Pflicht [...]