Betriebsverfassungsrecht – Auflösung des Gremiums wegen grober Pflichtverletzung
Grundsatz: Das Arbeitsgericht Elmshorn hat mit Beschluss vom 04. Oktober 2023 entschieden, dass der Betriebsrat eine grobe Pflichtverletzung begehe, wenn er durch Beschluss eine falsche Versicherung an Eides Statt des Betriebsratsvorsitzenden als Stellungnahme des Gremiums nehmen (3 BV 31e/23). Auflösung des Betriebsrats: Ein Betriebsrat könne aufgelöst werden, wenn es eine grobe Pflichtverletzung gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten begehe. Praxistipp: Diese [...]