Arbeitgeberrecht – Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit eine Maske zu tragen
Grundsatz: Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 18. August 2021 entschieden, dass kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, ein Maske zu tragen, bestehe (4 Ca 2301/20). Rechtswirkung: Ein Arbeitgeber könne somit seinem Mitarbeiter verweigern zu arbeiten. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! In einer weltweit herrschenden Pandemie scheint eine Mund-Nasen-Bedeckung ein geeignetes Mittel zu sein, um dagegen vorzugehen. [...]