Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15. November 2018 (Az.: C-457/17) entschieden, dass keine mittelbare Diskriminierung aufgrund der
- Rasse oder
- ethnischen Herkunft
im Sinne dieser Vorschrift (§ 3 AGG) vorläge, wenn eine in einem Mitgliedstaat ansässige private Stiftung von ihr vergebene Stipendien, die juristische
- Forschungs- oder
- Studienvorhaben
im Ausland fördern sollen, Bewerbern vorbehält, die in diesem Mitgliedstaat eine juristische Prüfung bestanden haben