Grundsatz: Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 30. April 2019 beschlossen, dass ein von Studierenden veranstaltetes Fußballturnier kein Betriebssport sei (L 15 U 609/17).

 

Rechtsfolge: Ein Unfallversicherungsschutz bestünde nur dann, wenn das Fußballturnier von der Hochschule organisiert werde.

 

Praxishinweis: Diese Entscheidung überzeugt, da aus dogmatischer Sicht strikt zwischen Freizeitaktivitäten und organisierten Tätigkeiten differenziert werden muss.