Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11. Februar 2020 entschieden, dass die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung gegen das Begünstigungsverbot verstoße (7 Sa 997/19).

Begründung: Der Verstoß begründe sich jedenfalls dann, wenn dem Betriebsratsmitglied als Arbeitnehmer der Dienstwagen nicht zustehen würde.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Das betriebsverfassungsrechtliche Ehrenamt soll keine Begünstigungen gewähren bzw. mit sich bringen! Eine private Nutzung stellt aber diesen Vorteil dar!