Betriebsrätestärkungsgesetz: Kurz vor dem Jahresende 2020 hat das BMAS den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte (Betriebsrätestärkungsgesetz)“ vorgelegt

(zusammengefasster) Inhalt: 

  1. Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens
  2. besonderer Kündigungsschutz für die Initiatoren einer Betriebsratswahl
  3. Mitbestimmungsrechts bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit
  4. Festlegung, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat grds. der Arbeitgeber „Verantwortlicher“ i.S.d. Datenschutzrechts ist