Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 09. März 2021 entschieden, dass die Weiterbeschäftigung aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung im Wege einer Kündigungsschutzklage kein neues Arbeitsverhältnis begründe (5 Sa 226/20).

Begründung: Vielmehr erfülle der Arbeitgeber lediglich die Verpflichtung, die sich auf dem Urteil ergebe.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Der Kündigungsschutzprozess ist gerichtet auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird. Entscheidet das Arbeitsgericht entsprechend für den Kläger, ist es damit nur konsequent, dass das streitige Arbeitsverhältnis dem Antrag entsprechend fortgesetzt wird. Dementsprechend kann sich dogmatisch auch kein neues Arbeitsverhältnis begründen, wäre dies wider dem Antrag des Klägers!