Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 09. Dezember 2021 entschieden, dass eine jährliche „Performance Beurteilung“ kein Arbeitszeugnis sei (5 Sa 149/21).
Kein Arbeitszeugnis i.S.d. § 109 Abs. 1 GewO: Eine jährliche Beurteilung erfülle und entspreche nicht den gesetzlichen Voraussetzungen des § 109 Abs. 1 GewO.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Die gesetzliche Regelung des § 109 Abs. 1 GewO ist eindeutig für die inhaltliche Ausgestaltung und den Umgang mit Arbeitszeugnissen. Erfüllt eine jährliche Beurteilung diese Vorgaben nicht, was sie auch nicht müssen, ist es ja schließlich nur eine interne Beurteilung und soll nicht gegenüber Dritten verwendet werden (was bei einem Zeugnis Sinn und Zweck ist), dann kann diese interne Beurteilung auch nicht einem Arbeitszeugnis gleichgesetzt werden. Diese Rechtsprechung sollten die Mitarbeiter kennen – damit die Arbeitgeber nicht die jährlichen internen Beurteilungen als Arbeitszeugnis deklarieren, um so wenig Arbeit wie möglich zu haben!