Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 02. März 2022 entschieden, dass durch die Nichtbeachtung eines Corona-Betretungsverbots der Vergütungsanspruch des Mitarbeiters entfallen könne (4 Sa 644/21).

Voraussetzung: Der Arbeitgeber hat aus Gründen der Fürsorge Regeln aufgestellt, hier: ein Betretungsverbot, und der Mitarbeiter hält sich nicht daran – dann könne er seinen Vergütungsanspruch verlieren.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Wenn aus Gründen der Fürsorge betriebliche Regeln aufgestellt worden sind, dann ist es nur zwingend, dass auch der Mitarbeiter diese umsetzt. Dies gibt auch rechtsdogmatisch das Weisungsrecht her, nicht nur die arbeitgeberseitige Fürsorge! Widersetzt sich ein Mitarbeiter dieser Anordnung, dann kann dies eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellen – mit der Konsequenz, dass der Mitarbeiter seinen Vergütungsanspruch verliert. Diese Rechtsprechung sollten daher sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kennen!