Grundsatz: Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 25. Januar 2022 entschieden, dass eine Altersgrenze beim Deutschen Fußballbundes (DFB) für Profi-Schiedsrichter eine Altersdiskriminierung darstelle, wonach ein Schiedsrichter nicht älter als 47 Jahre sein dürfe (2-16 O 22/21).
Diskriminierung: Hierbei handele es sich um eine altersbezogene Diskriminierung.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Das AGG verbiete ohne sachliche Rechtfertigung eine unterschiedliche bzw. ungleiche Behandlung aufgrund u.a. des Alters. Wenn es keine überzeugende (gesetzliche) Rechtfertigung gibt, und die scheint es nicht zu geben, ist es nicht ersichtlich, warum (auch ein Profi-) Schiedsrichter nicht älter sein darf als 47 Jahre. Diese Entscheidung ist daher durchaus dazu geeignet, über die Grenzen des Sports hinaus Auswirkungen in der Arbeitswelt zu entfalten! Diese Rechtsprechung sollten daher alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen!