Grundsatz: Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 09. Februar 2023 entschieden, dass eine dauerhafte Überwachung der Mitarbeiter durch Amazon Logistik Winsen GmbH rechtmäßig sei (10 A 6199/20).
Zweckbindung: Die datenschutzrechtliche Zweckbindung läge in der Steuerung der logistischen Abläufe, zumal keine persönlichen Eigenschaften überwacht werden würden.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Ein Arbeitsverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis, sodass sich die Arbeitsvertragsparteien gegenseitig permanent Rechte, Rechtsgüter und Interessen schulden (vgl. § 241 Abs. 2 BGB). Insoweit ist es hier aber sogar ein vorrangiges betriebliches Interesse, dass der Arbeitgeber die logistischen Abläufe überwacht. Solange dadurch keine Rechtsgüter der Mitarbeiter verletzt werden, ist die permanente Überwachung der Arbeitsläufe, die vordergründig im Interesse hier stehen, gerechtfertigt. Diese Rechtsprechung sollten daher alle Arbeitgeber und Mitarbeiter kennen!