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Auflösung des Betriebsrats

Grundsatz: Das Arbeitsgericht Solingen hat mit Beschluss vom 04. Oktober 2019 den 13-köpfigen Betriebsrat von „Borbet“ aufgelöst (1 BV 27/18).

 

Begründung: Die vertrauensvolle Zusammenarbeit habe das Gremium mehrfach verletzt; u.a. keine Gespräche mit dem Abreitgeber geführt, vielmehr mehrfach betriebsverfassungsrechtlich nicht erforderliche Gerichtsverfahren gegen den Arbeitgeber eingeleitet.

 

Praxistipp: Das Verhältnis der Betriebsparteien zueinander ist dogmatisch geprägt von einem betriebsverfassungsrechtlichen (Dauer-)Sonderverhältnis. Dabei steht der kommunikative Austausch der Betriebspartner im Vordergrund; vertrauensvolle Zusammenarbeit setzt Kommunizieren voraus – ist letztendlich eine (vertrauensvolle) Zusammenarbeit ohne Kommunikation nicht möglich! Deshalb sollte es auch dem Gremium bewusst sein, dass das Betriebsratsamt als Ehrenamt durchaus Pflichten begründet – und Verstöße dagegen durchaus Konsequenzen begründen können!

Von | 2019-10-10T16:19:10+02:00 10. Oktober 2019|Betriebsverfassungrecht|