Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 22. Oktober 2019 entschieden, dass bei einem Unternehmensverkauf die Betriebsrente gesichert sind (3 AZR 429/18).

Begründung: Dies begründe sich dogmatisch im Hinblick auf die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit.

Prüfung: Das sog. Dreistufige Prüfungsschema komme dann zur Anwendung.

Praxistipp: Dieses Urteil sollte jedem Arbeitnehmer bekannt sein, der in den personellen Anwendungsbereich einer Betriebsrente fällt.